Kirchgemeinde

Engagiert für die Gemeinschaft
Der Kirchgemeinderat führt die Geschäfte der Kirchgemeinde als öffentlich-rechtliche Körperschaft. Er setzt die Entscheidungen der Kirchgemeindeversammlung um und vertritt die Gemeinde nach aussen. Die Mitglieder des Rates werden von der Kirchgemeindemitgliedern gewählt. Zu ihren Aufgaben gehören die Verwaltung der Steuergelder, die Pflege und der Betrieb der kirchlichen Gebäude sowie die Verantwortung als Arbeitgeber, einschliesslich Personalfragen. Der Rat setzt sich aus fünf gewählten Mitgliedern zusammen.

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